Die Tradition der Sterbebilder
wird auch heute noch in vielen
Gegenden Deutschlands geflegt.
In den meisten Orten mit dieser
Tradition werden sie bei der
Beerdigung an die Anwesenden
verteilt. Der Inhalt hat sich im
Laufe der Jahre gewandelt, jedoch
sind neben Geburts- Sterbe- und
Heiratsdatum kaum persönliche Daten
zu finden. Für den Ahnenforscher
eher ein kleines Nebenprodukt zur
Vervollständigung der Darstellungen,
familiäre Beziehungen sind kaum
direkt dargestellt. Da die Bilder
aber bei der Beerdigung öffentlich
verteilt wurden, sind sie frei von
jeglichen datenschutzrechtlichen
Beschränkungen. Die Bilder selbst
kann man nicht als schutzwürdige
creative Leistung ansehen und der
Veröffentlichung der Daten ist ja
mit der öffentlichen Verteilung
zugestimmt worden. Trotz der
relativ klaren Aussage in den
Gesetzestexten schwirren doch
verwirrende Ansichten von Experten
umher. Im Extremfall sieht man die
Sterbebildder sogar mit einer
Sperrfrist von 70 Jahren belegt und
meint die Verteilung betreffe nur
einen "begrenzten örtlichen
Trauerkreis", was dann keine
Veröffentlichung bedeute. Ein
analoges Problem gibt es ja beim
Buch \"Zum frommen Gedenken\" von
Werner Ollig. Da bin ich aber mit
Herrn Ollig einig, dass unsere Sicht
des Datenschutzes gesetzeskonform
ist. "Sterbebilder dienen nicht
nur der Erinnerung an die Toten, die
mit einer Veröffentlichung erneuert
wird, sondern sie können aus
christlicher Betrachtungsweise, als
Fürbittezettel gedacht, mit dieser
Veröffentlichung den Verstorbenen
sogar dienlich sein. Siehe auch
S.13, die Aussage des Erzbistum
München und Freising zu diesem
Thema." So schreibt Herr Ollig.
Somit werden ohne Anmeldung alle
Totenbilder angezeigt und können
nach den vorhandenen Gruppen
eingeschränkt werden. Eine Mitarbeit
derart, dass jemand seine eigenen
Bilder hochladen und damit anderen
zur Verfügung stellen möchte ist
ebenfalls möglich. Dazu benötigen
Sie aber eine Freischaltung, die
über Totenbilder@GStaufenbiel.de
zu erhalten ist. Die Bilder sind
nach Gruppen klassifiziert, die zum
besseren Auffinden genutzt werden
können. Einen Bezug zum Inhalt des
Bildes kann man daraus jedoch nicht
ableiten, denn die
Gruppenbezeichnungen sind nach
ordnungsrelevanten Begriffen
gewählt. Auch wenn die Gruppe
beispielsweise nach einem Ortsnamen
benannt ist, bedeutet das nicht, das
der Verstorbene irgendeine Beziehung
zu dem Ort hatte, vielleicht sogar
dort gelebt hätte. Das würde auch
den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen widersprechen. Denn nur
im Bild enthaltene Daten sind durch
die Verteilung öffentlich gemacht
worden.
zur Datenbank
geht es hier
Gegen die Verwendung dieser Seite
in nichtkommerziellen Seiten ist aus
unserer Sicht nichts einzuwenden, ja
es ist sogar erwünscht. Denn das
Ziel dieser Seite, die Erhaltung und
Verbreitung dieser Bilder ist sicher
konform zum ursprünglichen Zweck der
Herstellung und Verbreitung. Die
Verwendung in kommerziellen
Systemen, auch in Vereinsseiten, die
damit versuchen neue Mitglieder zu
rekrutieren, ist jedoch untersagt.
Dazu erwarten wir eine
Kontaktaufnahme mit dem Betreiber
dieser Seite zwecks Abschluss einer
diesbezüglichen Vereinbarung, deren
wesentlichster Zweck im Schutz der
Rechte des Sammlers bestehen soll.
Kontakt am besten per E-Mail:
Totenbilder@GStaufenbiel.de
|